| Unsere
Aufgaben innerhalb des Baugenehmigungverfahrens
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Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung ist gemäß der "Verordnung über bautechnische Prüfungen ( BauPrüfVO )" unter anderem ein Lageplan beizufügen. ( 1.Teil, 1.Abschnitt, §1(1) )
Dieser Lageplan wird als Lageplan zum Bauantrag bezeichnet. Hier wird das geplante Gebäude mit allen für die Baugenehmigung notwendigen Angaben eingetragen.
Die Bauaufsichtsbehörde soll an Hand dieses Planes beurteilen können, ob das Bauvorhaben in bezug auf die vorhandenen Grenzen , Gebäude und Einrichtungen den Belangen der öffentlichen Ordnung und Sicher- heit genügt. Der Lageplan wird auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte erstellt, wobei der Maßstab nicht kleiner als 1:500 gewählt werden soll. Im allgemeinen werden in unserem Hause Bauantragslagepläne im Maßstab 1:200 erstellt, die auf dem amtlichen Katasternachweis beruhen und u.a. um die eigene örtliche Aufnahme ergänzt werden.
Ein weiterer Bestandteil sind die erforderlichen Berechnungen zum Baurecht : |
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Bei Bedarf fertigen wir Ihnen auch außerhalb des Bauantraglageplans
einen gesonderten Lageplan zur Baulasteintragung an, in dem die zu
belastenden Flächen gekennzeichnet sind.
Bitte beachten Sie, dass diese von uns erstellten amtlichen Lagepläne
eine Unterschrift und das Siegel des Öffentlich bestellten Vermessungs-
ingenieurs erhalten und somit beurkundet sind.
Dadurch weiss die Bauaufsichtsbehörde um die rechtliche Sicherheit der
Unterlagen und kann Ihren Bauantrag schneller bearbeiten.