Unsere Aufgaben innerhalb des Baugenehmigungverfahrens

 

Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung ist

gemäß der "Verordnung über bautechnische Prüfungen ( BauPrüfVO )"

unter anderem ein Lageplan beizufügen. ( 1.Teil, 1.Abschnitt, §1(1) )

 

Dieser Lageplan wird als Lageplan zum Bauantrag bezeichnet.

Hier wird das geplante Gebäude mit allen für die Baugenehmigung

notwendigen Angaben eingetragen.

 

Die Bauaufsichtsbehörde soll an Hand dieses Planes beurteilen können,

ob das Bauvorhaben in bezug auf die vorhandenen Grenzen , Gebäude

und Einrichtungen den Belangen der öffentlichen Ordnung und Sicher-

heit genügt.

Der Lageplan wird auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte erstellt,

wobei der Maßstab nicht kleiner als 1:500 gewählt werden soll.

Im allgemeinen werden in unserem Hause Bauantragslagepläne im

Maßstab 1:200 erstellt, die auf dem amtlichen Katasternachweis

beruhen und u.a. um die eigene örtliche Aufnahme ergänzt werden.

 

Ein weiterer Bestandteil sind die erforderlichen Berechnungen zum

Baurecht :

       

1.)

Abstandflächenberechnung gemäß Bauordnung, BauO NW §6

 

"Vor Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen

Gebäuden freizuhalten ( Abstandflächen )."

Deren wesentliche Ziele sind der Brandschutz, die ausreichende

Beleuchtung mit Tageslicht, die Lüftung und der Schutz benach-

barter Grundstücke vor Gefahren und unzumutbaren Belästigungen."

                                                                     ( aus: Bauordnung im Bild, WEKA )

2.)

Baunutzungsberechnung gemäß BauPrüfVO, 1.T., 1.Ab., §2(2)

 

"Bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder

anderer Satzungen nach dem BauGB...ist der Lageplan...durch

eine Berechnung ihrer Grundfläche, Geschoßfläche, Zahl der

Vollgeschosse und ihrer Baumasse zu ergänzen, mit der nachge-

wiesen wird, dass die festgesetzte Grundflächenzahl, Geschoss-

flächenzahl, Zahl der Vollgeschosse oder Baumassenzahl einge-

halten wird."

 

 

       

 

Bei Bedarf fertigen wir Ihnen auch außerhalb des Bauantraglageplans

einen gesonderten Lageplan zur Baulasteintragung an, in dem die zu

belastenden Flächen gekennzeichnet sind.

 

Bitte beachten Sie, dass diese von uns erstellten amtlichen Lagepläne

eine Unterschrift und das Siegel des Öffentlich bestellten Vermessungs-

ingenieurs  erhalten und somit beurkundet sind.

Dadurch weiss die Bauaufsichtsbehörde um die rechtliche Sicherheit der

Unterlagen und kann Ihren Bauantrag schneller bearbeiten.

 

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